§ 1 Gültigkeit
Zweck und Ziele des Hundeclubs sind in seiner Satzung festgelegt. Der gewählte Vorstand hat die Voraussetzung für deren Verwirklichung zu schaffen. Die Gültigkeit beginnt mit der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung und kann nur durch sie ungültig erklärt werden, in der Regel durch die Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
Entsprechend des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 08.03.2014 wird jährlich ein Beitrag pro Mitglied von 50,- € erhoben. Wenn mehrere Familienangehörige Mitglied im Verein sind, wird der volle Beitrag nur für ein Familienmitglied erhoben, für jedes weitere Mitglied beträgt der Beitrag 30,- €. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist zum 31.03. des laufenden Jahres fällig.
§ 3 Ausbildungsbeiträge
Für ordentliche Vereinsmitglieder wird kein Ausbildungsbeitrag erhoben. Für die anderen Teilnehmer an der Ausbildung wird ein halbjährlicher Beitrag von 50,- € erhoben. Für Ausbildungsteilnehmer die sich am Beginn eines Ausbildungsjahres entschließen, ein Ausbildungsjahr im Voraus zu bezahlen, wird der Betrag für diesen Zeitraum auf dem 80,- € festgesetzt. Für Nichtmitglieder und andere befreundete Hundebesitzer, die keine Kursteilnehmer sind, ist für die Teilnahme an Veranstaltungen (Wanderungen, einzelne Unterrichtsstunden usw.) des Vereines eine Gebühr von 5,00 € zu entrichten.
§ 4 Ehepartner und / oder Familienmitglieder
Ehepartner und / oder Familienmitglieder 1. Erbordnung, §1924 BGB, können nicht gleichzeitig Mitglieder im Vorstand sein.
§ 5 Beiräte
Zur satzungsgemäßen Arbeit im Verein werden folgende Beiräte mit folgenden Aufgaben gebildet:
1. Ausbildungsbeirat:
Der Ausbildungsbeirat hat die Aufgabe, eine gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu erstellen und der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorzuschlagen, sowie weitere Vereinsmitglieder als Co-Trainer und Trainer auszuwählen und deren Ausbildung zu fördern.
2. Vergnügungsbeirat:
Der Vergnügungsbeirat hat die Aufgabe der Organisation von Maßnahmen zur Förderung der Geselligkeit und der Förderung des Vereinsgedankens des Vereins, darüber hinaus obliegt es seinem Verantwortungsbereich, den Geburtstagskalender zu führen.
3. Platzwart:
Der Platzwart hat die Aufgabe, die Pflege des Platzes und der Geräte zu organisieren und nach Abstimmung mit dem Vorstand oder nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung neue Geräte anzuschaffen oder deren Bau zu organisieren.
§ 6 Arbeitseinsätze
Jährlich werden mindestens 2 höchstens 4 Arbeitseinsätze durchgeführt. Hierzu zählt auch die Vorbereitung und Beräumung des Schnüffeltages. Die Termine werden an der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung bekannt gegeben. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, an mindestens 2 Arbeitseinsätzen teilzunehmen. Sollte dies einem Mitglied nicht möglich sein, so sind pro Arbeitseinsatz (höchstens 2) 10,- € an den Verein zu entrichten. Hierfür werden an jedem Arbeitseinsatz Listen geführt, in welcher die Teilnahme dokumentiert wird. Im Januar des darauffolgenden Jahres wird dies abgerechnet und bei Notwendigkeit mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen. Von diesem § ausgeschlossen sind passive Vereinsmitglieder gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung.
§ 7 Küchendienst
Um den Küchendienst abzusichern, ist jedes Vereinsmitglied verpflichtet, vierteljährlich 1 x Küchendienst zu übernehmen. Für den Küchendienst werden jeweils 2 Personen eingeteilt. Die jeweils Eingetragenen haben sich abzusprechen, wer von beiden einen Kuchen bäckt. Sollte es einem Vereinsmitglied nicht möglich sein, Küchendienst zu verrichten, so ist auch hier ein Betrag von 10,- € (höchstens 20,- € jährlich) in die Vereinskasse zu entrichten. Im Januar des darauffolgenden Jahres wird dies abgerechnet und mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen. Der Küchenplan ist rechtzeitig auszulegen, damit evtl. private Termine berücksichtigt werden können. Der Küchendienst erstreckt sich am Trainingssamstag von 13:00 – 16:00 Uhr. Die Küche ist im ordentlichen und sauberen Zustand einem Mitglied der anwesenden Vorstandschaft zu übergeben. Das Gleiche gilt für die Übergabe der Einnahmen. Freiwillige Zusatzdienste und Kuchenspenden bleiben hiervon unberücksichtigt. Von dieser Festlegung ausgeschlossen sind passive Mitglieder gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung.
§ 8 Aktive und passive Mitgliedschaft
1. Aktive Mitgliedschaft:
Ein Mitglied, welches mit seinem Hund die Trainingseinheiten auf dem Platz und die anderen Angebote des Vereins wahrnimmt ist ein aktives Mitglied. Dies verpflichtet auch zur Teilnahme an den Arbeitseinsätzen bzw. dem Küchendienst. Bei Nichtwahrnehmung gelten die Festlegungen der §§ 6 und 7.
2. Passive Mitgliedschaft:
Ein Mitglied, welches nicht aktiv am Vereinsleben teilnimmt, jedoch durch seinen Beitrag den Verein finanziell unterstützen möchte.
§ 9 Ehrenvorstand
Durch die Mitgliederversammlung kann ein Ehrenvorsitzender gewählt werden.
Stand 05.03.2016
Die Geschäftsordnung könnt Ihr auch im Bereich Downloads herunterladen.