Wo befindet sich was?

 

1. Zufahrt

2. Parkplätze

3. Vereinsküche

4. Büro

5. Aufenthaltsraum

6. Toiletten

7. Gerätetraining Welpen

8. Trainingsplatz Welpen

9. Trainingsplatz I

10. Trainingsplatz II

 

 

Platzordnung

1. Haftung

Der Verein haftet nicht für Sach- und Personenschäden aus dem Übungsbetrieb. Jeder Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung haben. Diese ist dem Verein als Kopie vorzulegen. Eine Kopie der Chipnummer des Hundes muss beigefügt werden. Jeder ist für den Schaden, den sein Hund an anderen Hunden, Personen oder Gegenständen verursacht, selbst verantwortlich und muss dafür aufkommen. Deshalb wird gebeten, ständig auf seinen Hund aufzupassen.

Sollte es zu einem Zwischenfall kommen, so hat sich jeder um eventuelle Verletzungen des Gegenüber zu kümmern.

 

2. Impfschutz / Entwurmung

Bei Neuanmeldung ist der aktuelle Impfpass vorzuzeigen. Die Impfungen sind turnusgemäß aufzufrischen. Der Hund ist regelmäßig zu entwurmen.

 

3. Krankheit

Während einer Krankheit des Hundes ist auf die Teilnahme an der Ausbildung zu verzichten. Bei eventuell ansteckenden Krankheiten ist zum Schutz der anderen Hunde unbedingt der Vorstand zu benachrichtigen.

 

4. Läufige Hündinnen

Läufige Hündinnen dürfen nicht am regulären Training teilnehmen. Nach Absprache ist es möglich einzeln mit einem Trainer zu üben.

 

5. Hinterlassenschaften / Markierverhalten

Der Hund sollte entleert zur Ausbildung kommen. Sollte sich der Hund auf unserem Gelände dennoch einmal lösen, so entfernt der Hundebesitzer den Kot umgehend selbst. Die Tüten sind mitzunehmen.

Das Urinieren an Trainingsgegenstände ist untersagt. Ggf. muss der Hundeführer sofort mit Wasser reinigen.

Auch der Waldweg vor unserem Trainingsgelände ist kein Hundeklo. Aus Rücksicht auf unsere Mitmenschen sind auch hier die Hinterlassenschaften des Hundes zu entfernen.

 

6. Füttern

Das Füttern anderer Hunde ist nicht erwünscht.

 

7. Benehmen des Hundeführers

Abfall und Zigarettenkippen dürfen auf dem gesamten Vereinsgelände nicht weggeworfen werden. Während der Ausbildungsstunde ist Rauchverbot. In unserer Küche und im Büro gilt ebenfalls ein Rauchverbot.

Mit den Trainingsgegenständen sowie der Einrichtung auf dem Platz und in unserem Aufenthaltsraum, in der Küche oder im Büro ist pfleglich umzugehen.

Sollten Kinder mit auf unser Gelände gebracht werden, so sind diese stets zu beaufsichtigen.

 

8. Leinenpflicht / Freilauf

Die Hunde sind im Zeitraum von 13:00 bis 15:30 Uhr auf unserem gesamten Trainingsgelände an der Leine zu führen. Über Freilauf nach der Trainingsstunde im eingezäunten Bereich entscheidet der jeweilige Trainer.

Außerhalb dieser Zeiten dürfen die Hunde frei laufen unter folgenden Bedingungen:

  • Jeder hat seinen Hund im Blick und kann gegebenenfalls sofort bei kritischen Situationen einschreiten und Hinterlassenschaften beseitigen.
  • Freilaufende Hunde dürfen nicht zu angeleinten Hunden laufen.

Egal ob sich der eigene Hund an der Leine oder im Freilauf befindet, es ist stets darauf zu achten, dass von diesem keine Belästigung oder Gefahr für andere Personen oder Tiere ausgeht.

 

9. Anweisungen der Trainer

Anweisungen der Trainer sind unbedingt zu befolgen. Dies gilt auch für Wanderungen, Stadtgänge und andere Veranstaltungen außerhalb unserer Trainingsgeländes.

 

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Platzordnung behalten wir uns das Hausrecht vor.

Der Vorstand

 

Die Platzordnung könnt Ihr auch im Bereich Downloads herunterladen.